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Response from the owner
22 giorni fa
Zunächst freuen wir uns, dass Sie die Situation an diesem Tag durchaus realistisch wiedergeben und selbst Verständnis für das aussergewöhnlich hohe Gästeaufkommen und die damit verbundene Belastung unserer Mitarbeiterin aufzeigen. Sie schreiben ausdrücklich, dass unsere Mitarbeiterin sich alle Mühe gegeben habe, und haben ihr nach Ihrer eigenen Darstellung sogar zwei Franken Trinkgeld gegeben. Das lässt zumindest darauf schliessen, dass Sie ihre Leistung trotz der schwierigen Situation durchaus zu würdigen wussten.Umso mehr erstaunt uns die anschliessende Wendung Ihrer Schilderung.Sie behaupten, unsere Mitarbeiterin habe unmittelbar vor Ihren Augen einen Teil Ihres Wechselgeldes eigenmächtig an sich genommen, bezeichnen dies als „illegal“ und vergleichen sie schliesslich mit jemandem, der Ihnen Geld aus dem Portemonnaie nimmt – mit anderen Worten: Sie erheben öffentlich Diebstahlsvorwurf. Das können wir so nicht stehen lassen. Gerade deshalb stellt sich eine sehr einfache Frage: Wenn Sie tatsächlich in diesem Moment den Eindruck hatten, dass Ihnen jemand vor Ihren Augen Geld wegnimmt – warum haben Sie nicht unmittelbar reagiert und es zurückverlangt?Für gewöhnlich widerspricht man in einer solchen Situation sofort, verlangt sein vollständiges Wechselgeld zurück oder spricht zumindest die betreffende Person darauf an oder meldet den Vorfall der Betriebsleitung. Nach Ihrer eigenen Schilderung ist nichts davon geschehen. Sie haben den Vorgang vielmehr „ignoriert“, das Lokal verlassen und erst anschliessend öffentlich einen ausserordentlich schwerwiegenden Vorwurf erhoben.Genau dieses Verhalten wirft bei uns Fragen auf. Wir haben den von Ihnen geschilderten Vorfall intern geprüft und können Ihre Darstellung nicht bestätigen und währen uns gegen Ihren Vorwurf, eine unserer Mitarbeiterinnen würde Gästen Geld wegnehmen.Sollten Sie weiterhin der Meinung sein Ihnen sei tatsächlich Wechselgeld vorenthalten worden, teilen Sie uns bitte die Höhe des einbehaltenen Wechselgeldes mit, damit wir Ihnen den vermeintlichen Fehlbetrag erstatten können.